Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Wohnmobilen
Rent-RV
Inhaberin: Alesia Safonava
Wierlings Esch 25
48249 Dülmen
Deutschland
Telefon: +49 1573 4122686
E-Mail: Rent-My-RV@web.de
Stand: [Monat/Jahr]
- Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die zeitweise Vermietung von Wohnmobilen und die damit verbundenen Zusatzleistungen durch:
Alesia Safonava, handelnd unter Rent-RV,
Wierlings Esch 25, 48249 Dülmen.
- Nachfolgend wird Rent-RV als „Vermieter“ und der Vertragspartner als „Mieter“ bezeichnet.
- Der Mietvertrag umfasst ausschließlich die zeitlich begrenzte Überlassung des im Mietvertrag bezeichneten Wohnmobils. Reiseleistungen, insbesondere eine Gesamtheit verschiedener Reiseleistungen, werden nicht geschuldet.
- Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Buchungsanfrage und Vertragsschluss
- Die Darstellung des Wohnmobils, der Preise und der Zusatzleistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
- Durch das Absenden einer Buchungsanfrage über die Website gibt der Interessent zunächst eine Anfrage für den ausgewählten Mietzeitraum ab.
- Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter:
- die Buchung in Textform bestätigt,
- dem Mieter den Gesamtpreis und die wesentlichen Mietbedingungen mitteilt und
- der Mieter die erforderliche Anzahlung fristgerecht leistet.
- Eine automatisierte Eingangsbestätigung der Anfrage stellt noch keine verbindliche Annahme dar.
- Grundlage des Mietvertrags sind:
- die Buchungsbestätigung,
- der individuelle Mietvertrag,
- diese AGB,
- das Übergabe- und Rückgabeprotokoll,
- die im Buchungsprozess bestätigten Zusatzleistungen.
- Der Vermieter ist berechtigt, eine Buchungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen, solange noch kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist.
AGB werden nur wirksam in einen Verbrauchervertrag einbezogen, wenn der Kunde vor Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen wird, sie zumutbar einsehen kann und ihrer Geltung zustimmt. Daher sollte sich der vollständige Text vor der Buchungsbestätigung herunterladen und speichern lassen. (Gesetze im Internet)
- Mietdauer
- Mietbeginn und Mietende ergeben sich aus der Buchungsbestätigung und dem Mietvertrag.
- Die reguläre Mindestmietdauer beträgt vier Kalendertage.
- Kürzere Mietzeiten sind ausschließlich nach individueller Vereinbarung und nach Verfügbarkeit möglich. Für Kurzzeitmieten können abweichende Tagespreise oder Zuschläge gelten.
- Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Textform möglich.
- Die eigenmächtige Fortsetzung der Nutzung über die vereinbarte Mietdauer hinaus begründet keine Verlängerung des Mietvertrags.
- Mietpreis und Servicepauschale
- Es gelten die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise.
- Alle gegenüber Verbrauchern genannten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Zusätzlich zum Mietpreis wird eine einmalige Servicepauschale von 129 € je Buchung berechnet, soweit in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Servicepauschale umfasst insbesondere:
- Vorbereitung der Fahrzeugübergabe,
- Einweisung in das Wohnmobil,
- Erstellung des Übergabe- und Rückgabeprotokolls,
- Fahrzeugkontrolle bei Übergabe und Rücknahme,
- grundlegende WC-Chemie,
- Nutzung der vorhandenen Markise,
- Nutzung des vorhandenen Fahrradträgers,
- Nutzung der vereinbarten Campingmöbel,
- betriebsbereite Gasversorgung.
- Die Servicepauschale umfasst keine Endreinigung des Innenraums durch den Vermieter.
- Ein Anspruch auf vollständig gefüllte Gasflaschen besteht nur, wenn dies ausdrücklich in der Buchungsbestätigung vereinbart wurde.
- Zusatzleistungen
- Zusätzlich buchbare Leistungen, Zubehörgegenstände und Ausstattungspakete ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website verfügbaren Angebot.
- Verbindlich sind ausschließlich die Zusatzleistungen und Preise, die in der Buchungsbestätigung oder im Mietvertrag aufgeführt sind.
- Der Vermieter kann das Angebot an Zusatzleistungen für zukünftige Buchungen jederzeit ergänzen, ändern oder einstellen.
- Änderungen nach Abschluss eines Mietvertrags haben keinen Einfluss auf bereits bestätigte Buchungen.
- Zusatzleistungen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit.
- Zahlungsbedingungen
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb von drei Kalendertagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises, mindestens jedoch 200 €, zu leisten.
- Der verbleibende Mietpreis ist spätestens 28 Kalendertage vor Mietbeginn vollständig fällig.
- Erfolgt die Buchung weniger als 28 Tage vor Mietbeginn, ist der gesamte Mietpreis unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu zahlen.
- Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des Geldes beim Vermieter.
- Erfolgt eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig, kann der Vermieter dem Mieter eine angemessene Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die vereinbarten Stornokosten geltend machen.
- Mindestens eine Zahlung aus dem Mietverhältnis muss unbar erfolgen, insbesondere per Banküberweisung, Debitkarte oder Kreditkarte.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Kaution
- Der Mieter hat eine Kaution in Höhe von 1.500 € zu hinterlegen.
- Die Kaution ist spätestens drei Bankarbeitstage vor Mietbeginn per Überweisung oder bei Fahrzeugübernahme in einer vorher vereinbarten unbaren Zahlungsform zu leisten.
- Ohne vollständige Zahlung des Mietpreises und der Kaution besteht kein Anspruch auf Fahrzeugübergabe.
- Die Kaution dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen:
- Fahrzeugschäden,
- Selbstbeteiligungen,
- Mehrkilometern,
- Reinigungskosten,
- fehlender oder beschädigter Ausstattung,
- Betankungskosten,
- verspäteter Rückgabe,
- Bußgeldern,
- Maut- und Parkgebühren,
- sonstiger Pflichtverletzungen.
- Bei ordnungsgemäßer, vertragsgemäßer und nach erster Prüfung schadenfreier Rückgabe wird die Kaution grundsätzlich innerhalb von sieben Bankarbeitstagen zurückgezahlt.
- Bestehen offene oder noch nicht abschließend bezifferbare Ansprüche, darf der Vermieter einen voraussichtlich erforderlichen und angemessenen Teil der Kaution bis zur Klärung zurückbehalten.
- Der nicht benötigte Teil der Kaution wird unverzüglich zurückgezahlt.
- Die Kaution stellt keine allgemeine Haftungsobergrenze des Mieters dar.
- Stornierung durch den Mieter
- Der Mieter kann die Buchung vor Mietbeginn in Textform stornieren.
- Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung beim Vermieter eingeht.
- Bei einer Stornierung werden folgende pauschalierte Stornokosten berechnet:
- mehr als 30 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Gesamtmietpreises;
- 8 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtmietpreises;
- 2 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Gesamtmietpreises;
- einen Tag vor Mietbeginn, am Tag der Übergabe oder bei Nichtabholung: 100 % des Gesamtmietpreises.
- Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Gelingt es dem Vermieter, das Wohnmobil für den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise anderweitig zu vermieten, werden die dadurch erzielten Einnahmen unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen auf die Stornokosten angerechnet.
- Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Stornokosten angerechnet. Ein verbleibender Erstattungsbetrag wird nach Abschluss der Berechnung zurückgezahlt.
- Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen, ist bei pauschalierten Schadensersatzklauseln besonders wichtig. AGB dürfen Kunden außerdem nicht unangemessen benachteiligen und müssen klar und verständlich formuliert sein. (Gesetze im Internet)
- Umbuchungen
- Eine Umbuchung auf einen anderen Mietzeitraum bedarf der Zustimmung des Vermieters.
- Soweit der neue Zeitraum verfügbar ist, kann bis 30 Tage vor dem ursprünglichen Mietbeginn einmalig eine kostenfreie Umbuchung vereinbart werden.
- Preisunterschiede zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Mietzeitraum sind vom Mieter auszugleichen.
- Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
- Ist eine Umbuchung nicht möglich, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 8.
- Rücktritt und Fahrzeugausfall durch den Vermieter
- Der Vermieter kann vom Mietvertrag zurücktreten, wenn der Mieter:
- fällige Zahlungen trotz Nachfrist nicht leistet,
- erforderliche Angaben oder Dokumente nicht vorlegt,
- falsche Angaben zu Fahrerlaubnis, Alter oder Identität macht,
- erkennbar nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,
- die Kaution nicht vollständig hinterlegt.
- Wird das gebuchte Wohnmobil vor Mietbeginn ohne Verschulden des Vermieters durch Unfall, technische Störung, Diebstahl oder ein anderes nicht vorhersehbares Ereignis nicht einsatzbereit, wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.
- Soweit möglich, kann ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug angeboten werden.
- Ist kein zumutbares Ersatzfahrzeug verfügbar, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Mietleistungen zurückerstattet.
- Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Mieters bleiben unberührt. Die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 24 finden Anwendung.
- Fahrer und Fahrerlaubnis
- Das Wohnmobil darf ausschließlich von Personen geführt werden, die im Mietvertrag ausdrücklich als Fahrer eingetragen sind.
- Jeder Fahrer muss:
- mindestens 23 Jahre alt sein,
- seit mindestens drei Jahren ununterbrochen eine für das Wohnmobil gültige Fahrerlaubnis besitzen,
- körperlich und geistig zum sicheren Führen des Fahrzeugs geeignet sein.
- Für das Wohnmobil ist grundsätzlich eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende anerkannte Fahrerlaubnis erforderlich.
- Bei ausländischen Führerscheinen muss der Fahrer selbst sicherstellen, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland und in sämtlichen bereisten Ländern gültig ist. Der Vermieter kann eine amtliche Übersetzung oder einen internationalen Führerschein verlangen.
- Der Mieter haftet dafür, dass sämtliche eingetragenen Fahrer diese AGB und die Vertragsbedingungen einhalten.
- Die Überlassung des Fahrzeugs an eine nicht im Mietvertrag eingetragene Person ist untersagt.
- Ein Entzug, eine Beschränkung oder ein Verlust der Fahrerlaubnis ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
- Der Vermieter darf die Übergabe verweigern, wenn Zweifel an der Gültigkeit der Fahrerlaubnis oder an der Fahrtüchtigkeit bestehen.
- Identitäts- und Führerscheinkontrolle
- Der Hauptmieter und jeder Fahrer müssen spätestens bei der Fahrzeugübergabe folgende Originaldokumente vorlegen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- gültigen Führerschein.
- Der Vermieter ist berechtigt und aufgrund seiner Versicherungsbedingungen gehalten, Vorder- und Rückseite der Identitäts- und Führerscheindokumente zu dokumentieren beziehungsweise zu kopieren.
- Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung, Betrugsprävention, Erfüllung versicherungsvertraglicher Anforderungen sowie zur Geltendmachung und Abwehr von Rechtsansprüchen.
- Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
- Werden die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht vollständig vorgelegt, kann der Vermieter die Fahrzeugübergabe verweigern. Dies gilt als vom Mieter zu vertretender Nichtantritt, sofern der Mieter den Umstand zu vertreten hat.
Die Versicherungsbedingungen verlangen bei Übergabe ausdrücklich die dokumentierte Identitätsprüfung einschließlich Kopien von Ausweis beziehungsweise Reisepass und Führerschein sowie eine unbare Zahlung.
- Fahrzeugübergabe
- Die Übergabe erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung in Dülmen.
- Der genaue Ort und die genaue Uhrzeit werden im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung festgelegt.
- Für Fahrzeugkontrolle, Übergabeprotokoll und Einweisung sind etwa 45 bis 60 Minuten einzuplanen.
- Bei Übergabe werden insbesondere dokumentiert:
- Kilometerstand,
- Tankfüllstand,
- AdBlue-Stand, soweit erkennbar,
- vorhandene Schäden,
- Zustand des Innen- und Außenbereichs,
- Zubehör und Inventar,
- Füllstände und Zustand der Tanks,
- Zustand der Toilettenkassette.
- Erkennbare Beanstandungen sind im Übergabeprotokoll festzuhalten.
- Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls bestätigt der Mieter die Übernahme des Fahrzeugs im dokumentierten Zustand.
- Übergaben außerhalb der regulären Geschäftszeiten sind nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen einen gesondert vereinbarten Aufpreis möglich.
- Nach individueller Vereinbarung kann das Wohnmobil gegen Aufpreis zum Mieter geliefert werden. Preis, Übergabeort und Rücktransport werden vorab schriftlich vereinbart.
- Nutzung des Wohnmobils
- Der Mieter ist verpflichtet, das Wohnmobil schonend, sorgfältig und entsprechend der Bedienungsanleitung und Einweisung zu benutzen.
- Vor jeder Fahrt hat der Fahrer insbesondere sicherzustellen, dass:
- Fenster, Dachhauben, Türen und Außenklappen geschlossen sind,
- Markise vollständig eingefahren und gesichert ist,
- lose Gegenstände gesichert sind,
- Gasgeräte während der Fahrt entsprechend den gesetzlichen und technischen Vorgaben betrieben oder abgeschaltet werden,
- Stützen eingefahren sind,
- Kabel, Schläuche und Auffahrkeile entfernt und verstaut sind,
- die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird.
- Die Fahrzeughöhe, -breite und -länge sind bei jeder Fahrt zu berücksichtigen.
- Der Mieter darf keine technischen Veränderungen oder Reparaturen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen, außer es handelt sich um eine notwendige Sofortmaßnahme zur Gefahrenabwehr.
- Warnanzeigen, ungewöhnliche Geräusche, Leistungsverlust, Überhitzung oder andere technische Auffälligkeiten sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Die Fahrt ist gegebenenfalls sofort zu unterbrechen.
- Der Mieter hat Betriebsstoffe, insbesondere Motoröl, Kühlmittel, Reifendruck und AdBlue, im zumutbaren Umfang zu kontrollieren.
- Zuladung und Personenbeförderung
- Es dürfen höchstens so viele Personen befördert werden, wie zugelassene Sitzplätze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind.
- Während der Fahrt müssen alle Insassen die vorgesehenen Sitzplätze und Sicherheitsgurte benutzen.
- Der Mieter ist für die Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse, Achslasten und Ladungssicherung verantwortlich.
- Zur Zuladung zählen insbesondere:
- Fahrer und Mitreisende,
- Gepäck,
- Fahrräder,
- Lebensmittel,
- Frischwasser,
- Gas,
- Zubehör und Zusatzgegenstände.
- Eine Überladung ist untersagt.
- Kosten, Bußgelder, Schäden und Nutzungsausfälle infolge einer vom Mieter zu vertretenden Überladung trägt der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Untersagte Nutzung
Das Wohnmobil darf insbesondere nicht verwendet werden:
- zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Geschwindigkeitsprüfungen, Rennen oder dazugehörigen Übungsfahrten;
- auf Rennstrecken oder abgesperrten Testgeländen;
- für Fahrten im Gelände oder auf Straßen, die nach ihrem Zustand für das Fahrzeug ungeeignet sind;
- für Fahrsicherheitstrainings ohne vorherige Zustimmung;
- zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung;
- zur Weitervermietung oder sonstigen entgeltlichen Überlassung an Dritte;
- zum Transport gefährlicher, explosiver, leicht entzündlicher oder illegaler Stoffe;
- zur Begehung von Straftaten;
- für politische oder gewerbliche Veranstaltungen ohne vorherige Zustimmung;
- für Festivals, Großveranstaltungen, Motorsportveranstaltungen oder vergleichbare Events;
- in Kriegs-, Krisen- oder offiziell als besonders gefährlich eingestuften Gebieten;
- durch Personen unter Einfluss von Alkohol, Cannabis, Drogen, nicht bestimmungsgemäß eingenommenen Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln.
Die Versicherungsbedingungen untersagen eine zweckwidrige Nutzung, die Nutzung durch unberechtigte Fahrer, das Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis und Rennen.
- Reisegebiet
- Fahrten sind grundsätzlich innerhalb der geografischen Grenzen Europas zulässig.
- Dies umfasst insbesondere:
- Deutschland,
- die Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
- die Schweiz,
- Norwegen,
- Island,
- Liechtenstein,
- das Vereinigte Königreich einschließlich Nordirlands.
- Der Mieter hat den Vermieter vor Mietbeginn über die geplanten Reiseländer zu informieren.
- Der Vermieter kann einzelne Länder oder Regionen aus versicherungsrechtlichen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen ausschließen.
- Fahrten außerhalb Europas bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters in Textform und sind nur zulässig, wenn der erforderliche Versicherungsschutz bestätigt wurde.
- Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete oder in Regionen mit behördlichen Reisewarnungen können untersagt werden.
- Der Mieter ist selbst für Visa, Mautregistrierungen, Umweltplaketten, Einreisevoraussetzungen und sonstige länderspezifische Vorschriften verantwortlich.
Haftpflicht- und Kaskoversicherung gelten laut Versicherungsbedingungen grundsätzlich in den geografischen Grenzen Europas. Der Auslandschutz nennt zusätzlich ausdrücklich unter anderem Großbritannien, Nordirland, Norwegen und die Schweiz.
- Haustiere
- Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und gegen Zahlung der im Buchungsprozess ausgewiesenen Haustierpauschale gestattet.
- Ohne ausdrückliche Bestätigung dürfen keine Haustiere mitgeführt werden.
- Für den Start beträgt die Haustierpauschale, sofern im Buchungsprozess nichts anderes angegeben ist, 69 € je Buchung.
- Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt im Wohnmobil zurückgelassen werden.
- Tiere dürfen Betten, Matratzen und Polster nicht unmittelbar benutzen. Geeignete Schutzdecken sind vom Mieter mitzubringen und zu verwenden.
- Der Mieter hat sämtliche Tierhaare und tierbedingten Verunreinigungen vor Rückgabe zu entfernen.
- Die Haustierpauschale deckt keine Schäden, Geruchsbeseitigung oder außergewöhnliche Reinigung ab.
- Für durch ein Tier verursachte Schäden und erforderliche Zusatzreinigungen haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Rauch- und Dampfverbot
- Das Rauchen sowie die Verwendung von E-Zigaretten, Verdampfern, Shishas oder vergleichbaren Produkten ist im gesamten Wohnmobil untersagt.
- Bei einem schuldhaften Verstoß wird wegen des erhöhten Reinigungs-, Geruchsneutralisierungs- und Nutzungsausfallrisikos ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 500 € berechnet.
- Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Vermieter kann einen nachweislich höheren Schaden verlangen. Die Pauschale wird auf einen höheren Schadensersatzanspruch angerechnet.
- Freikilometer und Mehrkilometer
- Im Mietpreis sind 250 Kilometer pro Miettag enthalten, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Freikilometer werden für den gesamten Mietzeitraum zusammengerechnet.
- Jeder zusätzliche Kilometer wird mit 0,35 € berechnet.
- Abweichende Kilometerpakete können im Buchungsprozess vereinbart werden.
- Maßgeblich sind die im Übergabe- und Rückgabeprotokoll festgehaltenen Kilometerstände.
- Kraftstoff, AdBlue, Frischwasser und Abwasser
- Das Wohnmobil wird grundsätzlich mit vollem Dieseltank übergeben und ist mit vollem Dieseltank zurückzugeben.
- Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, werden berechnet:
- die tatsächlichen Kraftstoffkosten und
- eine Aufwandspauschale von 50 €.
- Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands gestattet.
- Das Fahrzeug darf ausschließlich mit dem vorgesehenen Kraftstoff betankt werden.
- Schäden und Folgekosten aus einer vom Mieter zu vertretenden Fehlbetankung trägt der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
- AdBlue ist während der Mietzeit bei Bedarf auf Kosten des Mieters nachzufüllen.
- Der Abwassertank ist vor Rückgabe vollständig zu entleeren.
- Wird das Fahrzeug mit nicht entleertem Abwassertank zurückgegeben, werden 50 € berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands gestattet.
- Frischwasser ist kein Trinkwasser, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Reinigung und Toilettenkassette
- Das Wohnmobil wird innen gereinigt übergeben.
- Der Mieter ist zur Innenreinigung vor der Rückgabe verpflichtet.
- Das Fahrzeug ist insbesondere zurückzugeben:
- besenrein und sorgfältig gereinigt,
- frei von Müll und persönlichen Gegenständen,
- mit gereinigter Küchenzeile,
- mit leerem und gereinigtem Kühlschrank,
- mit gereinigtem Bad- und Sanitärbereich,
- mit entleerter und gereinigter Toilettenkassette,
- mit entleertem Abwassertank,
- frei von übermäßigen Tierhaaren.
- Ist eine normale nachträgliche Innenreinigung erforderlich, werden 150 € berechnet.
- Bei außergewöhnlicher oder besonders starker Verschmutzung werden die tatsächlich erforderlichen Reinigungskosten berechnet, mindestens jedoch 200 €.
- Bei nicht entleerter oder nicht ordnungsgemäß gereinigter Toilettenkassette werden 100 € berechnet.
- Bei erheblicher Geruchsbelastung, Flecken, zurückgelassenen Lebensmitteln, Erbrochenem, Fäkalien, Ungeziefer oder sonstigen außergewöhnlichen Verunreinigungen werden die tatsächlichen Kosten der Spezialreinigung und eines möglichen Nutzungsausfalls berechnet.
- Dem Mieter bleibt bei Pauschalen jeweils der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
- Rückgabe und verspätete Rückgabe
- Das Wohnmobil ist am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben.
- Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, sobald sich eine Verspätung abzeichnet.
- Eine Verspätung bis zu 30 Minuten bleibt kostenfrei, wenn sie rechtzeitig angekündigt wurde und keine nachfolgende Buchung beeinträchtigt wird.
- Bei einer nicht vereinbarten Verspätung von mehr als 30 Minuten werden 30 € je angefangener Stunde berechnet.
- Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden wird mindestens der jeweils gültige Mietpreis für einen zusätzlichen Miettag berechnet.
- Die Berechnung ist grundsätzlich auf den Preis eines zusätzlichen Miettages begrenzt, soweit kein weitergehender Schaden entstanden ist.
- Weitergehende, nachweislich verursachte Schäden bleiben vorbehalten, insbesondere:
- Ersatzansprüche nachfolgender Mieter,
- zusätzliche Personal- und Fahrtkosten,
- Kosten einer Ersatzunterbringung oder Ersatzanmietung,
- entgangene Mieteinnahmen.
- Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Die Rückgabe außerhalb der vereinbarten Zeiten bedarf der vorherigen Zustimmung und kann mit einem gesonderten Zuschlag verbunden sein.
- Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung
- Das Wohnmobil ist als Selbstfahrvermiet-Campingfahrzeug haftpflicht- und kaskoversichert.
- Die Kaskoversicherung umfasst eine Selbstbeteiligung von:
- 1.500 € je Schadenfall in der Vollkaskoversicherung;
- 1.500 € je Schadenfall in der Teilkaskoversicherung.
- Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung wird derzeit nicht angeboten.
- Soweit ein vom Mieter oder einem berechtigten Fahrer zu vertretender Schaden durch die Kaskoversicherung reguliert wird, haftet der Mieter grundsätzlich bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung je Schadenfall.
- Mehrere voneinander unabhängige Schadenereignisse können jeweils eine gesonderte Selbstbeteiligung auslösen.
- Die Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung gilt nicht, soweit:
- kein Versicherungsschutz besteht,
- der Versicherer seine Leistung aufgrund einer vom Mieter oder Fahrer zu vertretenden Pflichtverletzung berechtigt kürzt oder verweigert,
- der Schaden vorsätzlich verursacht wurde,
- das Fahrzeug einer nicht berechtigten Person überlassen wurde,
- der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis hatte,
- der Schaden unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschenden Einfluss verursacht wurde,
- Unfallflucht begangen wurde,
- der Mieter seine Aufklärungs- oder Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.
- Bei grob fahrlässiger Schadensverursachung richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften und dem Umfang einer berechtigten Leistungskürzung des Versicherers.
- Die Fahrzeugversicherung bestätigt Voll- und Teilkasko mit jeweils 1.500 € Selbstbeteiligung.
- Nicht oder nur eingeschränkt versicherte Schäden
- Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Schäden, die nicht oder nicht vollständig durch die Fahrzeugversicherung gedeckt sind.
- Dies kann insbesondere betreffen:
- Schäden an persönlichen Gegenständen und Reisegepäck,
- reine Reifenschäden,
- Schäden durch Fehlbetankung,
- Schäden durch Überladung,
- Schäden wegen Missachtung der Fahrzeugabmessungen,
- Schäden durch unsachgemäße Bedienung,
- Schäden an der Inneneinrichtung,
- Schäden durch ungesicherte Ladung,
- verlorene oder beschädigte Schlüssel,
- Schäden durch Tiere,
- Schäden infolge verbotener Nutzung,
- Betriebsschäden ohne versichertes äußeres Ereignis.
- Reine Reifenschäden sind grundsätzlich nicht von der Kaskoversicherung umfasst. Versicherungsschutz kann bestehen, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig weitere kaskoversicherte Fahrzeugteile beschädigt wurden.
- Normale Abnutzung, gewöhnlicher Verschleiß und ohne Verschulden des Mieters eintretende technische Defekte gehen nicht zulasten des Mieters.
- Markise, Fahrradträger und Zubehör
- Markise, Fahrradträger und sonstiges Zubehör dürfen nur bestimmungsgemäß und entsprechend der Einweisung verwendet werden.
- Die Markise muss insbesondere:
- ausreichend abgespannt und gesichert werden,
- bei starkem Wind, Regen, Gewitter oder Abwesenheit eingefahren werden,
- vor jeder Fahrt vollständig eingefahren und verriegelt sein.
- Der Fahrradträger darf nur im Rahmen der vorgesehenen Tragfähigkeit genutzt werden.
- Fahrräder und sonstige Gegenstände sind ordnungsgemäß zu befestigen.
- Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus unsachgemäßer Nutzung.
- Laut Versicherungsschein können fest verbundene Markisen, Fahrradträger, Gasanlagen und Klimaanlagen innerhalb der angegebenen Versicherungswerte mitversichert sein.
- Verhalten bei Unfall, Schaden, Brand oder Diebstahl
- Bei jedem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder sonstigen erheblichen Schaden hat der Mieter:
- unverzüglich die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen,
- den Vermieter sofort zu informieren,
- die Polizei hinzuzuziehen,
- Namen und Anschriften aller Beteiligten und Zeugen aufzunehmen,
- Kennzeichen und Versicherungsdaten der Beteiligten festzuhalten,
- Fotos vom Unfallort, den Fahrzeugen und den Schäden anzufertigen,
- einen europäischen Unfallbericht vollständig auszufüllen.
- Dies gilt auch bei:
- selbstverschuldeten Schäden,
- Unfällen ohne Beteiligung Dritter,
- Park- und Rangierschäden,
- Fahrerflucht des Unfallgegners,
- zunächst geringfügig erscheinenden Schäden.
- Der Mieter und die Fahrer dürfen kein Schuldanerkenntnis abgeben und keine Ansprüche ohne Zustimmung des Vermieters oder Versicherers anerkennen.
- Der Mieter muss dem Vermieter spätestens innerhalb von 24 Stunden einen ausführlichen schriftlichen Unfall- oder Schadensbericht zur Verfügung stellen.
- Vor einer Reparatur oder Verwertung sind Weisungen des Vermieters beziehungsweise des Versicherers einzuholen, soweit keine sofortige Maßnahme zur Abwehr größerer Schäden erforderlich ist.
- Bei Entwendung, Brand oder Tierschäden muss das Ereignis entsprechend den Versicherungsbedingungen unverzüglich angezeigt werden. Vor Beginn einer Reparatur sind grundsätzlich Weisungen des Versicherers einzuholen.
- Die Schaden-Hotline der VHV lautet nach den Vertragsunterlagen:
+49 511 65505020
Die Schadenmeldung kann außerdem an schaden@vhv.de erfolgen.
- Die unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Versicherung befreit den Mieter nicht von der Pflicht, den Vermieter unverzüglich zu informieren.
- Panne und technische Störung
- Bei einer Panne oder technischen Störung hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu kontaktieren.
- Eigenmächtige Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragt werden.
- Ist der Vermieter nicht erreichbar und eine sofortige Reparatur zur Wiederherstellung der Fahrsicherheit oder zur Verhinderung eines größeren Schadens erforderlich, darf der Mieter notwendige Maßnahmen bis zu einem angemessenen Umfang veranlassen.
- Originalrechnungen und Zahlungsbelege müssen aufbewahrt und dem Vermieter vorgelegt werden.
- Erstattungsfähig sind nur erforderliche und nachgewiesene Kosten, soweit der Defekt nicht vom Mieter zu vertreten ist und keine anderweitige Kostenübernahme, beispielsweise durch Schutzbrief oder Versicherung, erfolgt.
- Eine Erstattung erfolgt nicht für:
- vom Mieter zu vertretende Fehlbedienung,
- leere Starter- oder Aufbaubatterien infolge unsachgemäßer Nutzung,
- verlorene Schlüssel,
- falsches Tanken,
- nicht aufgefülltes AdBlue,
- vermeidbare Stand- oder Folgekosten.
- Gesetzliche Rechte des Mieters bei einem vom Vermieter zu vertretenden Fahrzeugmangel bleiben unberührt.
- Bußgelder, Maut und behördliche Gebühren
- Der Mieter trägt sämtliche während der Mietzeit verursachten:
- Buß- und Verwarnungsgelder,
- Mautgebühren,
- Parkgebühren,
- Abschleppkosten,
- Zufahrts- und Umweltgebühren,
- sonstigen behördlichen Kosten.
- Der Mieter stellt den Vermieter von entsprechenden Forderungen frei, soweit sie auf einer Nutzung während der Mietzeit beruhen und der Mieter sie zu vertreten hat.
- Für die Bearbeitung einer behördlichen Anfrage oder Weiterleitung von Fahrer- und Vertragsdaten kann eine angemessene Aufwandspauschale von 20 € je Vorgang berechnet werden.
- Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
- Das Bußgeld oder die behördliche Gebühr selbst ist zusätzlich zu zahlen.
- Verlust von Fahrzeugpapieren, Schlüsseln und Zubehör
- Der Verlust von Fahrzeugschlüsseln, Fahrzeugpapieren, Tankkarten, Campingzubehör oder sonstigem Inventar ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
- Der Mieter trägt die erforderlichen Wiederbeschaffungs-, Sperr-, Programmierungs- und Versandkosten, soweit er den Verlust zu vertreten hat.
- Soweit aus Sicherheitsgründen Schlösser oder elektronische Schließsysteme ausgetauscht werden müssen, trägt der Mieter die erforderlichen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Weitergehende Schäden, insbesondere Nutzungsausfall, bleiben vorbehalten.
- Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung seiner vertraglichen Pflichten entstehen.
- Er haftet auch für das Verhalten:
- der eingetragenen Fahrer,
- seiner Mitreisenden,
- mitgeführter Tiere,
- sonstiger Personen, denen er Zugang zum Fahrzeug ermöglicht.
- Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB keine wirksame Haftungsbegrenzung vereinbart ist.
- Für versicherte Kaskoschäden gelten die Regelungen zur Selbstbeteiligung.
- Der Mieter haftet nicht für:
- normale Abnutzung,
- gewöhnlichen Verschleiß,
- technische Defekte ohne eigenes Verschulden,
- bereits bei Übergabe dokumentierte Schäden.
- Der Mieter trägt die Beweislast nicht abweichend von den gesetzlichen Vorschriften.
- Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- soweit eine Garantie übernommen wurde,
- in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Vermieter auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
- Gesetzliche Ansprüche des Mieters wegen eines Fahrzeugmangels bleiben unberührt.
- Speicherung und Verarbeitung von Daten
- Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters und der Fahrer zur:
- Bearbeitung von Anfragen,
- Durchführung des Mietvertrags,
- Identitäts- und Führerscheinprüfung,
- Zahlungsabwicklung,
- Schadenbearbeitung,
- Kommunikation mit Versicherung, Behörden und Dienstleistern,
- Durchsetzung und Abwehr von Rechtsansprüchen,
- Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
- Im erforderlichen Umfang können Daten insbesondere an folgende Empfänger übermittelt werden:
- Versicherungsunternehmen und Versicherungsmakler,
- Zahlungsdienstleister und Banken,
- Steuerberater,
- Werkstätten und Sachverständige,
- Behörden, Polizei und Gerichte,
- mit Übergabe, Rücknahme oder Reinigung beauftragte Dienstleister.
- Einzelheiten, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechte ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
- Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundener Fahrzeugmiete
Für einen Vertrag über die Vermietung eines Wohnmobils für einen konkret bestimmten Mietzeitraum kann das gesetzliche Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag ausgeschlossen sein. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen. Die vertraglich vereinbarten Stornierungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
Diesen Abschnitt würde ich vor Veröffentlichung noch anwaltlich prüfen lassen, weil die genaue Einordnung vom konkreten Online-Buchungsprozess abhängt: Anfrage, verbindlicher Buchungsbutton, automatische Annahme und Zeitpunkt des Vertragsschlusses müssen genau zusammenpassen.
- Verbraucherstreitbeilegung
Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Unternehmen, die eine Website betreiben oder AGB verwenden, müssen je nach Beschäftigtenzahl und Beteiligungspflicht Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung bereitstellen; bei höchstens zehn Beschäftigten besteht eine gesetzliche Ausnahme von einem Teil der allgemeinen Informationspflicht. Nach Entstehung einer ungelösten Verbraucherstreitigkeit gelten jedoch gesonderte Informationspflichten. (Gesetze im Internet)
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie anwendbar sind.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Dülmen als Gerichtsstand vereinbart.
- Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- Anstelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Das entspricht auch der gesetzlichen Folge unwirksamer AGB-Klauseln: Der übrige Vertrag bleibt grundsätzlich bestehen, und an die Stelle der unwirksamen Klausel tritt das Gesetz. (Gesetze im Internet)